REMIT

Die „Verordnung (EU) 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts“ (REMIT) ist ein 2011 von der EU in Kraft getretenes Gesetz mit unmittelbarer Rechtswirkung für die EU-Mitgliedsländer. Ziel der REMIT ist die Erhöhung von Transparenz und Stabilität der europäischen Energiemärkte. Insbesondere sollen Insiderhandel und Marktmanipulation bekämpft bzw. verhindert werden.

Dies erfolgt durch die gezielte Veröffentlichung aller marktrelevanten Informationen. Nach der REMIT sind Informationen immer dann zu veröffentlichen, wenn die Information Auswirkungen auf die Zusammensetzung und Höhe von Marktpreisen bei Energiehandelsprodukten hat.

Für einen ÜNB ergeben sich somit vielfältige Veröffentlichungspflichten. Für den Offshore-Bereich bestehen nach REMIT Veröffentlichungspflichten, was die Beschränkung von Übertragungskapazitäten bei der Errichtung, Wartung und Instandhaltung von Netzanbindungssystemen betrifft.

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