Netzentgelte
Preisblätter für die Netznutzung und Informationen rund im unsere Netzentgelte.
Rechtlicher Rahmen unserer Preise und Regelungen
Die Preise und die Nutzungsbedingungen für unser Stromnetz leitet die TenneT Offshore 1. Beteiligungsgesellschaft mbH (TOBW) von diesen rechtlichen Grundlagen ab:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005,
- Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005,
- Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005
- Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vom 29. Oktober 2007.
Ergänzend zum EnWG setzen wir auch die jeweils gültigen Gesetzesvorschriften zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und der erneuerbaren Energien um.
Unser Netzgebiet
TenneT Offshore 1. Beteiligungsgesellschaft mbH (TOBW) betreibt in dem Bundesland Niedersachsen ein Höchstspannungsnetz.
Als Netzbetreiber ist TOBW für den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb sowie für die Übertragung des Stroms zuständig. Der Zugang zu unserem Netz erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. . Auf den nachfolgenden Internetseiten finden Sie detaillierte Informationen für die Nutzung des Stromversorgungsnetzes der TOBW.
Falls Sie Fragen zur Netznutzung oder unseren Entgelten haben, können Sie sich selbstverständlich jederzeit an uns wenden:
TenneT Offshore 1. Beteiligungsgesellschaft mbH
Zusammensetzung
Das Gesamtentgelt für die Netznutzung des Stromnetzes der TenneT Offshore 1. Beteiligungsgesellschaft mbH (TOBW) setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen.
In den Netzentgelten sind enthalten:
- Nutzung der Netzinfrastruktur (Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen usw.),
- Bereitstellung der Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufbau und Betriebsführung) und
- Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste.
Entgelte verstehen sich zuzüglich Mehrkosten für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, zzgl. Mehrkosten aus der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV, zzgl. Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG, zzgl. weiterer Umlagen entsprechend gesetzlicher Vorgaben, zzgl. EEG-Umlage, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme, ggf. Konzessionsabgabe sowie Stromsteuer und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Preisblätter für die Netznutzer
Zu Entgelten für die Netznutzer (Entnahmestellen) gehören die folgenden Preisblätter:
- Preisblatt 1: Entgelt für die Netznutzung (Jahresleistungspreissystem)
- Preisblatt 2: Entgelt für die Netznutzung (Monatsleistungspreissystem)